Berufshaftpflicht Tierarzt – Absicherungen für den Fall der Fälle

Selbst der beste Tierarzt ist nicht unfehlbar. Es können ihm oder seinen Assistenten Fehler passieren, die im Ernstfall mit hohen Kosten verbunden sein können. Diese Kosten können im Falle einer Klage sogar so hoch sein, dass die Praxis in finanzielle Schwierigkeiten kommt und geschlossen werden muss. Einem solchen Dilemma kann mit einer Berufshaftpflicht, wie sie bei der VWM Versicherungs- und Wirtschaftsmakler GmbH angeboten wird, vorgebeugt werden. Daher sollte der Abschluss einer Berufshaftpflicht von jedem Tierarzt in Betracht gezogen werden. Genaugenommen ist eine solche sogar verpflichtend. Die Kosten und Leistungen können jedoch von Versicherung zu Versicherung variieren. Daher empfiehlt es sich, ein gewisses Wissen über die Thematik zu haben. Eine Berufshaftpflichtversicherung kann unberechtigte Schäden abwehren und kommt auch bei selbst verursachten Schäden zum Tragen. Sowohl selbstständige als auch angestellte Tierärzte sollten im Besitz einer Berufshaftlichtversicherung sein. Bei Führung einer eigenen Praxis bietet sich aber ein anderer Versicherungstyp an. Wir möchten hier aufzeigen, was es bezüglich der Berufshaftpflicht für Tierärzte zu beachten gilt.

Absicherung der gesamten Praxis mit deiner Betriebshaftpflichtversicherung  

Falls man eine Tierarztpraxis führt, empfiehlt es sich eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Im Gegensatz zu einer klassischen Berufshaftpflicht gilt der Versicherungsschutz hier nämlich auch für alle in der Tierarztpraxis angestellten Mitarbeiter. Dabei gibt es auch Tarife, die einen passiven Rechtsschutz der Mitarbeiter beinhalten. Durch diesen können unberechtigte Klagen von Patienten abgewehrt werden. Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung sind wie zu erwarten höher als bei einer Berufshaftpflicht. Durch Festlegung einer Selbstbeteiligung können die Kosten allerdings gemindert werden. Gegebenenfalls bietet es sich auch an über eine Hausrats- und Unfallversicherung nachzudenken. Unter Umständen werden von den Versicherungsanbietern sogar Kombipakete angeboten, in denen diese beiden Versicherungstypen mitenthalten sind.  

Was ein Versicherungsschutz für Tierärzte beinhalten sollte

Eine Berufshaftpflicht sollte den Tierarzt über den gesamten Alltag hinweg absichern. Alle tierärztlichen Leistungsumfänge sollten mitversichert werden, um einen umfassenden Schutz zu bieten. Wichtig ist beispielsweise, dass Versicherungsleistungen für Klein- und Großtiere angeboten werden. Im besten Fall sollte jedes potentiell zu behandelnde Tier im Versicherungsschutz inbegriffen sein. Der Versicherungsschutz sollte unter anderem dann greifen, wenn es zu Schäden am Tier kommt. Auch ein Strafrechtsschutz sollte Teil der Versicherung sein. Schließlich kommen Klagen von Patienten selbst bei den besten Tierärzten vor. Des Weiteren sollten Gutachtertätigkeiten und amtstierärztliche Tätigkeiten versichert werden, da beides sehr teuer werden kann. Neben diesen grundlegenden Dingen können auch kleinere Ärgernisse, wie ein Schlüsselverlust, abgesichert werden. In solchen Fällen werden die Kosten für das Rufen des Schlüsseldienstes erstattet. Ob derartige Sonderleistungen jedoch tatsächlich in Anspruch genommen werden, muss letztendlich jeder für sich entscheiden. Zumindest hier besteht keine Notwendigkeit. Auf die anderen genannten Leistungen sollte jedoch auf keinen Fall verzichtet werden.


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