Der Makler – welche Vorteile haben Sie durch ihn?

Ein Makler ist ein Absatzmittler, welcher gewerbsmäßig für andere Wirtschaftssubjekte eine Vermittlung von entsprechenden Verträgen über die Anschaffung oder Veräußerung von vielerlei Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder andere Gegenstände vom Handelsverkehr übernimmt. Zu der Aufgabe zählt die Vermittlung, aber nicht der Abschluss von Verträgen. Solch ein Abschluss bleibt den Vertragsparteien überlassen. Diese sind Käufer und Verkäufer, zwischen welchen ein Immobilienhändler vermittelt. Ein Handelsmakler ist ein selbständiger Kaufmann. Es gibt Absatzmittler für Immobilien, Kredite, Bauträger oder auch Wohnimmobilien. Diese erwirtschaften ihr Geld über die Maklergebühr beziehungsweise über eine Provision, die sie bei einem Zustandekommen eines Kaufvertrags erhalten. Ein rechtmäßig für beide Parteien tätiger Absatzmittler ist zur gesetzlichen Neutralität verpflichtet und er muss die Tätigkeit unter Berücksichtigung von den Interessen beider Vertragsparteien direkt ausüben. Ein solcher Mittler kann belangt werden, falls bekannte Mängel verschwiegen werden. Er steht mit beiden Vertragsparteien in Verhandlung, damit das Geschäft abgeschlossen werden kann. Verkehrsüblich wird dabei der Absatzmittler als Verkäufer mit ganz besonderen Pflichten betrachtet.

 

Die Provision

Ein Honorar erhält der Absatzmittler und dieses wird als Provision oder als Courtage bezeichnet. Die Höhe von der Provision kann frei vereinbart werden, sie ist aber für Verkauf und Vermietung in unterschiedlicher Höhe begrenzt. So kann die Provision bei den Verkäufen je nach ortsüblicher Höhe dabei zwischen 3 und 6 Prozent vom Kaufpreis zuzüglich der Umsatzsteuer betragen (das wären dann insgesamt 3,57 beziehungsweise 7,14 Prozent). Wird eine Vermietung vermittelt, dann ist die Provision auf ganze zwei Monatskaltmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer begrenzt. Die Schuldner vom Provisionsanspruch sind immer, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist oder auch ein bestimmter Handelsbrauch etwas anderes bestimmen sollte, beide Parteien vom vermittelten Vertrag je zur Hälfte von der Provision. Häufig verlangt ein gewisser Verkäufer, wenn er eine Immobilie über einen Makler anbietet, eine Kundenprovision, mit welcher er anfallende Kosten ganz einfach auf den Kunden vertraglich abwälzt. Eine Courtage wird immer erst beim Abschluss von einem Verkaufs- oder Mietvertrag fällig (das sogenannte Erfolgshonorar), und so ist jede Vorleistung von einem Absatzmittler auf eigenes Risiko. Es werden Exklusivverträge und offene Verträge unterschieden, bei welchen ein Interessent oder der Anbieter selbst oder auch andere Immobilienhändler tätig werden können. Sollte ein Interessent oder Eigentümer für das Immobilienangebot tatsächlich keinen Makler eingesetzt haben, so kann er immer seine Inserations- und Zeitkosten dann indirekt über den entsprechenden Kaufpreis oder die Miete an Käufer oder Mieter verrechnen.

 

Vorteile der Absatzmittler für Immobilien

Immobilienabsatzmittler führen Marktanalysen durch und sie können Immobilien bewerten. Sie haben ein breites Netzwerk und kennen Kaufinteressenten. Mit ihnen spart man beträchtliche Zeit, denn sie sind erfahren und effizient. Annoncen werden in ihrer Reichweite optimal ausgerichtet. Es gibt Vermarktungsstrategien für Immobilienobjekte. Es werden richtige Marketingmaßnahmen ausgewählt. Auch bei Finanzierungsfragen werden Sie unterstützt. Immobilienhändler verfügen über fundiertes Fachwissen. Der Immobilienabsatzmittler kennt den regionalen Immobilienmarkt ausgezeichnet. Er kennt Trends vom Markt am besten.

 

Für weitere wissenswerte Informationen können Sie beispielsweise die Webseite der MARCUS TRAPP IMMOBILIEN GmbH & Co. KG besuchen.


Teilen